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Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist ein wichtiges Mitwirkungsorgan an der Schule. Sie setzt sich aus allen gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen und tagt mindestens einmal, bei Bedarf auch häufiger, im Jahr. Die Vorsitzenden werden jeweils in der ersten Sitzung eines Schuljahres neu gewählt. Sie vertreten die Belange der Gesamtelternschaft gegenüber der Schulleitung und nach außen hin. In Absprache mit der Schulleitung und der Lehrerschaft beteiligen sie sich an Schwerpunkt- und Zielsetzungsfragen und an der Organisation von Schulveranstaltungen, wie zum Beispiel Schulfeste, Projektwochen usw. Die Schulpflegschaft wählt außerdem sechs Elternvertreter für die Schulkonferenz, das oberste Gremium der Schule, zu dem auch noch die Schulleitung und sechs Vertreter der Lehrerschaft gehören.

Stellungnahme zur Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen

Hier finden Sie eine Stellungnahme von Frau Hellermann-Furtmann, stellvertretend für den Stadtelternrat, zur Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen.