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Inklusion / gemeinsames Lernen

Inklusion

Inklusion an der Grundschule Nordstadt bedeutet für uns, eine gemeinsame Schule für alle Schüler/innen, die dem Verständnis der Heterogenität als bereichernde Vielfalt der menschlichen Gesellschaft gerecht wird. In vielen Jahren haben wir grundlegende Erfahrungen mit Kindern im Gemeinsamen Lernen gesammelt.

Schülerinnen und Schüler, die auf Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftliche Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen. (vgl. 9. SchG §2)

Integration

Integration

Inklusion

Inklusion

Inklusion an unserer Schule soll bewirken, dass alle sich in die Gemeinschaft einfinden können, angenommen werden und jeder als bereicherndes Individuum angesehen wird.

Wir wollen im inklusiven Unterricht die Sozialkompetenz unserer Schüler/innen stärken, so dass alle lernen, offen miteinander umzugehen. Wir wollen ein Verständnis für Andersartigkeit entstehen lassen. Alle sollen sich in ihrer Individualität ernst genommen und wohl fühlen. Es ist unser Ziel, dass im sozialen Miteinander neue Einblicke und Erfahrungen gewonnen werden.

 

 Unsere Schule steht grundsätzlich Schülerinnen und Schüler aller Förderschwerpunkte offen. Sie werden entweder zielgleich, dies bedeutet nach den Grundschulrichtlinien (Förderschwerpunkt Sehen, Hören, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung) oder zieldifferent (Förderschwerpunkt Lernen, geistige Entwicklung), nach den Richtlinien des jeweiligen Förderschwerpunktes und Förderschultyps, unterrichtet.

Förderung

Die Förderung durch die beteiligten Lehrerinnen und die Sonderpädagogin wird  interdisziplinär ergänzt durch die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Sozialpädagogin, dem Kinderschutzbund, Ärzten und Therapeuten, Jugendamt, Schulbegleiter u.v.m.

  • Beim Team-Teaching findet eine intensive Zusammenarbeit hinsichtlich der Planung und Beratung zwischen der Förderschullehrerin und der Klassenlehrerin statt.
  • Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können auch eine Förderung in Form von Kleingruppen und Einzelförderung erhalten (wie  z.B. Übungen bezüglich der Wahrnehmung, der Förderung der Fein- und Grobmotorik, der Konzentration, der Unterstützung der sozialen und emotionalen Entwicklung).  Dabei übernimmt dann zumeist – aber nicht grundsätzlich – die Förderschullehrerin die Kleingruppe oder die Einzelförderung.
  • In leistungshomogenen Gruppen, die sich an den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf orientieren, werden diese zusätzlich zum Klassenunterricht gefördert.

Die Individualität, die Bedürfnisse und der Bedarf nach Zuwendung, Aufmerksamkeit und Gesprächen in der persönlichen Situation des Kindes bestimmen den Differenzierungsgrad der Förderung.

Förderpläne

Innerhalb der Förderpläne werden die notwendigen Fördermaßnahmen für das jeweilige Kind festgeschrieben.

Die Förderpläne werden im Laufe des Schuljahres kontinuierlich evaluiert und auf dieser Basis neu geschrieben. Darüber hinaus werden die Förderpläne laufend der individuellen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler angepasst.

Es ist uns wichtig, bei der Entwicklung eines Förderplanes auf die Stärken ebenso wie auf Schwächen des jeweiligen Kindes zu achten.

Jeder Förderplan beinhaltet die Bereiche der aktuell vorrangigen Förderung, eine Beschreibung mit Ist-Zustand, Förderzielen und Fördermaßnahmen/Materialien. Eine Evaluation sowie Beobachtungen und Bemerkungen werden während der Förderung ebenfalls auf dem Förderplan notiert und mit den Erziehungsberechtigten besprochen.